1. Diese AGB gelten für alle von Fotostudio Silvia von Eigen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftliches vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widersprechen wir hiermit. Unsere AGB gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 7 Tagen schriftlich widersprochen wurde.

2. "Fotografien" im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Fotostudio Silvia von Eigen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten).

3. Im Angebot ist nur enthalten, was bei Auftragserteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.

4. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

5. Mit der vollständigen Bezahlung wird zugleich das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Fotografien erworben. Einschränkungen hinsichtlich Verwendungszweck, Nutzungsdauer etc. bestehen nur nach gesonderter Vereinbarung, und nur dann, wenn diese sowohl im Angebot/Auftrag als auch in der Rechnung explizit ausgewiesen sind. Die Einräumung des Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass wir dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Negative, Dias oder Feindaten) überlassen.

6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

7. Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

8. Mängel oder Fehler der gelieferten Fotografien werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt uns eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn uns eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Wir haften nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

9. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.

10. Wird uns die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen fotografischen Mittel ausgeschlossen.

11. Wir behalten uns vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Gestehungskosten jederzeit anzupassen.